Vermieter-Rechtsschutz

Wartezeit im Vermieterrechtsschutz: 3 Monate – und warum es sie gibt

Für bereits vermietete Wohneinheiten gilt gemäß Sonderbedingung 18 eine Wartezeit von 3 Monaten. Wer erst dann abschließt, wenn der Streit mit dem Mieter schon läuft, kommt für genau diesen Fall zu spät. Hier steht, warum das so ist, für welche Einheiten die Wartezeit gilt – und was daraus für den richtigen Zeitpunkt folgt.

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Die Regel im Wortlaut

Wartezeit: 3 Monate

Für bereits vermietete Wohneinheiten gilt gemäß Sonderbedingung 18 eine Wartezeit von 3 Monaten.

Eine Wartezeit heißt: Für die betroffenen Einheiten besteht der Schutz nicht schon ab dem ersten Vertragstag, sondern erst nach Ablauf dieser drei Monate. Verkürzen lässt sie sich nicht, und ein Vertrag lässt sich nicht rückwirkend abschließen – auch nicht über uns.

Warum es eine Wartezeit gibt

Eine Rechtsschutzversicherung sichert künftige, beim Abschluss noch ungewisse Rechtsfälle ab. Steht der Konflikt bereits im Raum – die Miete ist seit Monaten offen, die Kündigung ist raus, der Anwalt des Mieters hat sich gemeldet –, ist er kein ungewisser Fall mehr. Diesen Punkt nennt man Vorvertraglichkeit, und die Wartezeit zieht dafür eine klare, im Voraus nachlesbare Grenze.

  • Ein laufender Streit ist kein Versicherungsfall von morgen. Für eine Auseinandersetzung, die vor dem Abschluss begonnen hat, entsteht kein Schutz – unabhängig davon, wann der Vertrag unterschrieben wird.
  • Die Grenze steht vorher fest, nicht erst im Schadenfall. Eine feste Wartezeit ist nachlesbar: Sie steht in Sonderbedingung 18 und ist damit schon vor dem Abschluss bekannt, statt erst im Streitfall diskutiert zu werden.
  • Kein Sonderweg von PlainRight. Die Wartezeit ist Bestandteil des Produkts, keine zusätzliche Hürde, die wir davorsetzen. Wir können sie deshalb auch nicht erlassen.

Für welche Einheiten die Wartezeit gilt

Bereits vermietete Wohneinheiten

Hier greift die Wartezeit von 3 Monaten nach Sonderbedingung 18. Der Schutz für diese Einheiten steht also nicht ab dem ersten Tag, sondern nach Ablauf der Wartezeit.

Einheiten, die Sie erst noch vermieten

Die Sonderbedingung nennt ausdrücklich bereits vermietete Wohneinheiten. Wer eine Einheit neu vermietet und dabei keinen laufenden Streit hat, fällt nicht unter diesen Wortlaut – der Abschluss vor der Übergabe ist deshalb der unkomplizierteste Zeitpunkt.

Welche Regelung für Ihre konkreten Objekte gilt, klärt Ihr Ansprechpartner vor dem Angebot. Maßgeblich für Versicherungsschutz, Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang sind ausschließlich Ihr individuelles Angebot und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Was das für Ihren Zeitpunkt bedeutet

  • Der Schutz muss stehen, bevor er gebraucht wird. Genau deshalb lohnt der frühe Abschluss: Die Wartezeit läuft dann in einer Phase ab, in der es nichts zu streiten gibt.
  • Ein Mietverhältnis lässt sich nicht im Nachhinein absichern. Wenn bereits Rückstände auflaufen oder eine Kündigung ausgesprochen ist, ändert auch ein sofortiger Abschluss daran nichts mehr.
  • Bei Neuvermietung ist der Moment vor der Übergabe der einfachste. Zu diesem Zeitpunkt existiert noch kein Konflikt, der von der Deckung ausgenommen sein könnte.
  • Wenn der Streit schon läuft, sagen wir das offen. Eine Beratung lohnt sich trotzdem – nur eben für Ihre übrigen Objekte und für künftige Mietverhältnisse, nicht für den bestehenden Fall.

Die drei ARAG-Stufen im Überblick

Jede höhere Stufe enthält die Leistungen der vorherigen und ergänzt sie.

Basis

Gerichtlicher Rechtsschutz als Grundabsicherung.

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Steuer-Rechtsschutz
  • Nur ohne Selbstbeteiligung wählbar

Komfort

Zusätzlich außergerichtlicher Rechtsschutz und Forderungsmanagement.

Alles aus Basis, zusätzlich:

  • Außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts
  • Mobiler Anwalt und Online-Forderungsmanagement
  • Selbstbeteiligung wählbar (0 € bis 1.000 €)
  • Mietausfallschutz für 6 oder 12 Monate zubuchbar

Premium

Zusätzlich Vertrags-, Verwaltungs- und Bauherren-Rechtsschutz.

Alles aus Komfort, zusätzlich:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Bauherren-Rechtsschutz
  • Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug

In allen drei Stufen enthalten

  • Bonitätschecks für potenzielle Mieter und Handwerkerfirmen
  • Telefonische Anwaltsberatung, Steuer- und Bauherrentelefon
  • Mediation und ARAG Online Rechts-Service
Beiträge stehen auf einer eigenen Seite

Auf dieser Seite nennen wir bewusst keine Beiträge – die Beitragsspannen der drei Stufen samt der jeweiligen Bedingungen finden Sie auf Vermieterrechtsschutz – Kosten. Welche Konflikte abgedeckt sind, steht auf Vermieterrechtsschutz – Leistungen.

Je früher die Wartezeit läuft, desto eher greift Ihr Schutz

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