Bereits vermietete Wohneinheiten
Hier greift die Wartezeit von 3 Monaten nach Sonderbedingung 18. Der Schutz für diese Einheiten steht also nicht ab dem ersten Tag, sondern nach Ablauf der Wartezeit.
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Für bereits vermietete Wohneinheiten gilt gemäß Sonderbedingung 18 eine Wartezeit von 3 Monaten. Wer erst dann abschließt, wenn der Streit mit dem Mieter schon läuft, kommt für genau diesen Fall zu spät. Hier steht, warum das so ist, für welche Einheiten die Wartezeit gilt – und was daraus für den richtigen Zeitpunkt folgt.
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Für bereits vermietete Wohneinheiten gilt gemäß Sonderbedingung 18 eine Wartezeit von 3 Monaten.
Eine Wartezeit heißt: Für die betroffenen Einheiten besteht der Schutz nicht schon ab dem ersten Vertragstag, sondern erst nach Ablauf dieser drei Monate. Verkürzen lässt sie sich nicht, und ein Vertrag lässt sich nicht rückwirkend abschließen – auch nicht über uns.
Eine Rechtsschutzversicherung sichert künftige, beim Abschluss noch ungewisse Rechtsfälle ab. Steht der Konflikt bereits im Raum – die Miete ist seit Monaten offen, die Kündigung ist raus, der Anwalt des Mieters hat sich gemeldet –, ist er kein ungewisser Fall mehr. Diesen Punkt nennt man Vorvertraglichkeit, und die Wartezeit zieht dafür eine klare, im Voraus nachlesbare Grenze.
Hier greift die Wartezeit von 3 Monaten nach Sonderbedingung 18. Der Schutz für diese Einheiten steht also nicht ab dem ersten Tag, sondern nach Ablauf der Wartezeit.
Die Sonderbedingung nennt ausdrücklich bereits vermietete Wohneinheiten. Wer eine Einheit neu vermietet und dabei keinen laufenden Streit hat, fällt nicht unter diesen Wortlaut – der Abschluss vor der Übergabe ist deshalb der unkomplizierteste Zeitpunkt.
Welche Regelung für Ihre konkreten Objekte gilt, klärt Ihr Ansprechpartner vor dem Angebot. Maßgeblich für Versicherungsschutz, Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang sind ausschließlich Ihr individuelles Angebot und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Jede höhere Stufe enthält die Leistungen der vorherigen und ergänzt sie.
Gerichtlicher Rechtsschutz als Grundabsicherung.
Zusätzlich außergerichtlicher Rechtsschutz und Forderungsmanagement.
Alles aus Basis, zusätzlich:
Zusätzlich Vertrags-, Verwaltungs- und Bauherren-Rechtsschutz.
Alles aus Komfort, zusätzlich:
Auf dieser Seite nennen wir bewusst keine Beiträge – die Beitragsspannen der drei Stufen samt der jeweiligen Bedingungen finden Sie auf Vermieterrechtsschutz – Kosten. Welche Konflikte abgedeckt sind, steht auf Vermieterrechtsschutz – Leistungen.
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