Mieter stellt Mietzahlungen ein
Trotz schriftlicher Mahnung bleibt die Miete aus. Sie müssen kündigen und die Rückstände gerichtlich eintreiben – laufender Mietausfall bis zur Räumung, dazu Anwalts- und Gerichtskosten.
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Mietrückstand, Räumung, Betriebskostenabrechnung, Streit in der Eigentümergemeinschaft: Wer vermietet, trägt Anwalts- und Gerichtskosten zunächst selbst. Ein Vermieter-Rechtsschutz der ARAG übernimmt diese Kosten im versicherten Fall – je nach Stufe schon ab der außergerichtlichen Tätigkeit Ihres Anwalts.
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Typische Auseinandersetzungen aus dem Vermieteralltag – und welche Kostenarten dabei auf Sie zukommen:
Trotz schriftlicher Mahnung bleibt die Miete aus. Sie müssen kündigen und die Rückstände gerichtlich eintreiben – laufender Mietausfall bis zur Räumung, dazu Anwalts- und Gerichtskosten.
Nach fristgerechter Kündigung bleibt der Mieter in der Wohnung. Es folgen Räumungsklage und gegebenenfalls Zwangsvollstreckung, samt weiterem Mietausfall, solange das Verfahren läuft.
Der Mieter widerspricht der Abrechnung und verweigert die Nachzahlung. Neben der strittigen Nachforderung entstehen Anwalts-, Gerichts- und gegebenenfalls Gutachterkosten.
Grundstücksgrenzen, ein Zaun oder wiederholte Lärmbeschwerden – wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, kommen zu den Anwalts- und Gerichtskosten bei Grenzstreitigkeiten noch Vermessungskosten hinzu.
Die WEG beschließt eine Sonderumlage, die Sie für unverhältnismäßig halten. Eine Beschlussanfechtung verursacht Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich zur strittigen Umlage.
Ein ehemaliger Mieter fordert die volle Kaution zurück und bestreitet die entstandenen Schäden. Strittig sind Reparaturkosten und die Kosten der Auseinandersetzung.
Ein beauftragter Handwerker bessert Mängel nicht nach und stellt die volle Rechnung. Zur Durchsetzung der Nachbesserung kommen Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten. Abgedeckt in der Stufe Premium (Vertrags- und Sachenrecht).
Die Baubehörde ordnet Maßnahmen an, die Sie für unverhältnismäßig halten, und Sie möchten Widerspruch einlegen. Abgedeckt in der Stufe Premium (Verwaltungs-Rechtsschutz).
Ob und in welchem Umfang ein einzelner Fall gedeckt ist, hängt von der gewählten Stufe ab – insbesondere, ob bereits die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts übernommen wird. Maßgeblich sind ausschließlich Ihr individuelles Angebot und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Jede höhere Stufe enthält die Leistungen der vorherigen und ergänzt sie.
Gerichtlicher Rechtsschutz als Grundabsicherung.
Zusätzlich außergerichtlicher Rechtsschutz und Forderungsmanagement.
Alles aus Basis, zusätzlich:
Zusätzlich Vertrags-, Verwaltungs- und Bauherren-Rechtsschutz.
Alles aus Komfort, zusätzlich:
Einen Pauschalpreis gibt es nicht: Der Beitrag wird je Objekt ermittelt und richtet sich nach der Bruttojahresmiete, der gewählten Leistungsstufe und Ihrer Selbstbeteiligung. Die Beitragsspannen der drei Stufen finden Sie auf der Seite Vermieterrechtsschutz – Kosten.
Beiträge für einen Vermieter-Rechtsschutz können bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die konkrete steuerliche Behandlung klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Nennen Sie uns in vier kurzen Schritten Ihre Vermietungssituation. Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich direkt bei Ihnen.
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