Vermieter-Rechtsschutz

Vermieterrechtsschutz: Ihr Recht durchsetzen, ohne das Kostenrisiko zu tragen

Mietrückstand, Räumung, Betriebskostenabrechnung, Streit in der Eigentümergemeinschaft: Wer vermietet, trägt Anwalts- und Gerichtskosten zunächst selbst. Ein Vermieter-Rechtsschutz der ARAG übernimmt diese Kosten im versicherten Fall – je nach Stufe schon ab der außergerichtlichen Tätigkeit Ihres Anwalts.

Kostenlos und unverbindlich · Ohne Abschlusszwang · Antwort durch Ihren persönlichen Ansprechpartner

Worum es beim Vermieterrechtsschutz geht

Typische Auseinandersetzungen aus dem Vermieteralltag – und welche Kostenarten dabei auf Sie zukommen:

Mieter stellt Mietzahlungen ein

Trotz schriftlicher Mahnung bleibt die Miete aus. Sie müssen kündigen und die Rückstände gerichtlich eintreiben – laufender Mietausfall bis zur Räumung, dazu Anwalts- und Gerichtskosten.

Mieter verweigert den Auszug

Nach fristgerechter Kündigung bleibt der Mieter in der Wohnung. Es folgen Räumungsklage und gegebenenfalls Zwangsvollstreckung, samt weiterem Mietausfall, solange das Verfahren läuft.

Streit über die Betriebskostenabrechnung

Der Mieter widerspricht der Abrechnung und verweigert die Nachzahlung. Neben der strittigen Nachforderung entstehen Anwalts-, Gerichts- und gegebenenfalls Gutachterkosten.

Streit mit dem Nachbarn

Grundstücksgrenzen, ein Zaun oder wiederholte Lärmbeschwerden – wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, kommen zu den Anwalts- und Gerichtskosten bei Grenzstreitigkeiten noch Vermessungskosten hinzu.

Beschlüsse in der Eigentümergemeinschaft

Die WEG beschließt eine Sonderumlage, die Sie für unverhältnismäßig halten. Eine Beschlussanfechtung verursacht Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich zur strittigen Umlage.

Streit um die Kautionsrückzahlung

Ein ehemaliger Mieter fordert die volle Kaution zurück und bestreitet die entstandenen Schäden. Strittig sind Reparaturkosten und die Kosten der Auseinandersetzung.

Mangelhafte Handwerkerleistung

Ein beauftragter Handwerker bessert Mängel nicht nach und stellt die volle Rechnung. Zur Durchsetzung der Nachbesserung kommen Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten. Abgedeckt in der Stufe Premium (Vertrags- und Sachenrecht).

Behördliche Anordnung am Objekt

Die Baubehörde ordnet Maßnahmen an, die Sie für unverhältnismäßig halten, und Sie möchten Widerspruch einlegen. Abgedeckt in der Stufe Premium (Verwaltungs-Rechtsschutz).

Ob und in welchem Umfang ein einzelner Fall gedeckt ist, hängt von der gewählten Stufe ab – insbesondere, ob bereits die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts übernommen wird. Maßgeblich sind ausschließlich Ihr individuelles Angebot und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Die drei ARAG-Stufen im Überblick

Jede höhere Stufe enthält die Leistungen der vorherigen und ergänzt sie.

Basis

Gerichtlicher Rechtsschutz als Grundabsicherung.

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Steuer-Rechtsschutz
  • Nur ohne Selbstbeteiligung wählbar

Komfort

Zusätzlich außergerichtlicher Rechtsschutz und Forderungsmanagement.

Alles aus Basis, zusätzlich:

  • Außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts
  • Mobiler Anwalt und Online-Forderungsmanagement
  • Selbstbeteiligung wählbar (0 € bis 1.000 €)
  • Mietausfallschutz für 6 oder 12 Monate zubuchbar

Premium

Zusätzlich Vertrags-, Verwaltungs- und Bauherren-Rechtsschutz.

Alles aus Komfort, zusätzlich:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Bauherren-Rechtsschutz
  • Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug

In allen drei Stufen enthalten

  • Bonitätschecks für potenzielle Mieter und Handwerkerfirmen
  • Telefonische Anwaltsberatung, Steuer- und Bauherrentelefon
  • Mediation und ARAG Online Rechts-Service

Für wen der Schutz gedacht ist

  • Private und gewerbliche Vermieter. Ob Sie als Privatperson vermieten oder als Firma, GmbH oder GbR – beides ist versicherbar und wird bei der Beratung unterschieden.
  • Vom Einzelobjekt bis zum Portfolio. Mehrere Objekte werden einzeln tarifiert und anschließend zusammengerechnet.
  • Wohn-, Gewerbe- und Kurzzeitvermietung. Die Einheiten werden getrennt erfasst; der optionale Mietausfallschutz ist für vermietete Wohneinheiten vorgesehen.
  • Eigentümer in einer WEG. Auseinandersetzungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa über Beschlüsse und Sonderumlagen, gehören zu den typischen Fällen.

Was Sie vor dem Abschluss wissen sollten

  • Wartezeit. Für bereits vermietete Wohneinheiten gilt gemäß Sonderbedingung 18 eine Wartezeit von 3 Monaten. Ein Rechtsschutz lässt sich also nicht erst dann abschließen, wenn der Streit bereits läuft.
  • Selbstbeteiligung. In Komfort und Premium wählbar zwischen 0 €, 150 €, 250 €, 500 € und 1.000 €. Basis ist ausschließlich ohne Selbstbeteiligung erhältlich.
  • Optionaler Mietausfallschutz. Für 6 oder 12 Monate zubuchbar – nur in Komfort und Premium und nur für vermietete Wohneinheiten.
  • Maßgeblich sind Angebot und Bedingungen. Versicherungsschutz, Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang ergeben sich ausschließlich aus Ihrem individuellen Angebot und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Was kostet ein Vermieter-Rechtsschutz?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht: Der Beitrag wird je Objekt ermittelt und richtet sich nach der Bruttojahresmiete, der gewählten Leistungsstufe und Ihrer Selbstbeteiligung. Die Beitragsspannen der drei Stufen finden Sie auf der Seite Vermieterrechtsschutz – Kosten.

Steuerlicher Hinweis für Vermieter

Beiträge für einen Vermieter-Rechtsschutz können bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die konkrete steuerliche Behandlung klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

So kommen Sie zu Ihrem Schutz

  1. Anfrage in vier Schritten. Vermietertyp, Einheiten, Adresse des Hauptobjekts, Kontaktdaten – mehr brauchen wir zunächst nicht.
  2. Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich. Er bespricht mit Ihnen Ihre Objekte und die passende Stufe – kostenlos und ohne Abschlusszwang.
  3. Individuelles Angebot. Erst danach steht fest, welcher Beitrag für Ihre Objekte gilt und was genau versichert ist.

Welche Stufe zu Ihrer Vermietung passt, klären wir gemeinsam

Nennen Sie uns in vier kurzen Schritten Ihre Vermietungssituation. Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich direkt bei Ihnen.

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